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Vorsicht bei der Anwendung von 'Nano-Versiegelungssprays' mit Treibgas!
Einsatz in geschlossenen Räumen kann Atemnot auslösen
31.03.2006 - Versiegelungssprays für Glas und Keramik, die mit
feuchtigkeitsabweisenden Nanopartikeln ausgestattet sind und Treibgas enthalten,
sollten nicht in geschlossenen Räumen angewandt werden. Darauf weist das
Bundesinstitut für Risikobewertung aus gegebenem Anlass hin. Dem Institut wurden
innerhalb kurzer Zeit von den Giftinformationszentren der Bundesländer 39 Fälle
mit gravierenden Gesundheitsstörungen nach der Anwendung solcher
Haushaltsprodukte gemeldet. Alle Betroffenen klagten über Atemnot. In sechs
Fällen wurden Lungenödeme diagnostiziert, die klinisch behandelt werden mussten.
Versiegelungssprays mit Nanopartikeln für Keramik- und Glasoberflächen sind eine
neue Art von Haushaltschemikalien. In Bad und WC sollen sie die Oberflächen
wasser- und schmutzabweisend machen; Flüssigkeiten sollen abperlen ohne
Schmutzränder und Kalkflecken zu hinterlassen. Die Mittel werden in Pumpflaschen
und in Spraydosen im Handel angeboten.
Nach dem Einsatz der Spraydosen sind bei einigen Anwendern schwere
Gesundheitsstörungen aufgetreten. Die Betroffenen haben offenbar Bestandteile
der zerstäubten Sprays eingeatmet, die als feines Aerosol in der Raumluft
verblieben waren. Die Partikel und Bestandteile der Sprays haben möglicherweise
die Funktion des Alveolar- und Bronchialgewebes in der Lunge und damit den
Sauerstoff- bzw. Feuchtigkeitsaustausch gestört. Atemnot und in schweren Fällen
die Ansammlung von Wasser in der Lunge (Lungenödem) waren die Folge.
Bei Produkten, die über Pumpflaschen auf die Oberflächen aufgebracht werden,
wurden solche Zwischenfälle nicht berichtet.
Die zuständigen Landesbehörden und die Giftinformationszentren der Länder haben
inzwischen vor zwei Produkten gewarnt, die nach Angabe des Herstellers in Penny
Märkten vertrieben wurden (z.B. www.giz-nord.de/php/index.php?option=com_frontpage&Itemid=1).
Die Vorfälle sind auch in das europäische Produktwarnsystem RAPEX aufgenommen
worden. Der Vertreiber hat eine Rückrufaktion gestartet und von der Anwendung
der Sprays abgeraten.
Da die genauen Ursachen für die Gesundheitsstörungen noch nicht geklärt werden
konnten, rät das BfR allen Verbrauchern, die Nano-Versiegelungssprays auf
Treibgasbasis bereits gekauft haben, diese zumindest nicht in geschlossenen
Räumen anzuwenden.
Es ist nicht bekannt, ob über die beiden genannten Produkte hinaus weitere, mit
nanotechnologisch hergestellten Bestandteilen versehene, Treibgas enthaltende
Produkte (z.B. Schuhpflegemittel, Imprägniermittel, Nässeblocker etc.) im
Verkehr sind und Gesundheitsgefahren bergen könnten. Wenn nach dem Gebrauch
derartiger Sprays Atemwegsbeschwerden auftreten, sollten sich die betroffenen
Verbraucher umgehend an einen Arzt oder an ein Giftinformationszentrum wenden.
Wichtig: Für die Aufklärung der Zusammenhänge wird das verwendete Produkt
benötigt!
Aus diesem aktuellen Anlass weist das BfR darauf hin, dass Ärzte in Deutschland
nach dem Chemikaliengesetz verpflichtet sind, Gesundheitsbeeinträchtigungen im
Zusammenhang mit chemischen Produkten an die Dokumentations- und
Bewertungsstelle für Vergiftungen im BfR zu melden.
Das BfR arbeitet mit Hochdruck daran, die Ursachen für das Auftreten der
aktuellen Gesundheitsstörungen zu klären. Ein wissenschaftliches Fachgespräch
ist geplant.
Link zur Pressemitteilung: http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=227417